Ohrdrufer Str.28 99331 Geratal   Tel.: 03677/202787 Mobil: 0171/6162934 Fax.: 03677/670090 Kubowicz@gmx.de Nach einem Unfall Nach einem unverschuldeten Unfall sollten Sie Ihr Fahrzeug von einem neutralen, unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen. Dieser ist keinen Weisungen unterworfen und dokumentiert den Fahrzeugschaden objektiv, schnell, exakt, vollständig und beweiskräftig.   Der Sachverständige ermittelt:       Reparaturweg und Umfang     Kosten der Instandsetzung     Wertminderung, Reparaturdauer     Wiederbeschaffungswert     Wiederbeschaffungsdauer     Restwert im Unfallzustand Der Sachverständige nimmt Stellung zu:      Wirtschaftlichkeit der Raparatur      Verkehrs- und Betriebssicherheit im beschädigten Zustand Der Sachverständige erstellt:      eine aussagekräftige Lichtbilddokumentation Der Sachverständige berät:      Sie gern bei allen technischen Fragen zur Instandsetzung und Schadensregulierung   Der Sachverständige ermittelt:   Der Sachverständige nimmt Stellung zu:  Der Sachverständige erstellt:  Der Sachverständige berät:  (Bei Bagatellschäden unter 750€ sprechen Sie bitte vorab mit Ihrem Rechtsbeistand oder Kfz.-Sachverständigen. Selbstverständlich steht Ihr Sachverständiger auch zur Bestimmung der Schadenhöhe zur Verfügung).